Hamburg (dpa/lno) – Ein Mann, der wegen des Besitzes von mehr als 160 000 Dateien mit kinderpornografischen Inhalten zu mehr als drei Jahren Haft verurteilt wurde, kann auf eine mildere Strafe hoffen. Der Bundesgerichtshof hob den Strafausspruch des Landgerichts Hamburg vom 25. Oktober vergangenen Jahres auf. Der gesetzlich vorgesehene Strafrahmen sei im Juni vergangenen Jahres von einem bis fünf Jahre auf drei Monate bis fünf Jahre Haft gesenkt worden, stellten die Bundesrichter fest. Angesichts der deutlich niedrigeren Untergrenze sei nicht auszuschließen, dass das Landgericht bei Anwendung des aktuell geltenden Strafrahmens eine geringere Freiheitsstrafe verhängt hätte. Die Feststellungen des Gerichts zu den Straftaten wurden vom Bundesgerichtshof bestätigt.
Videos zeigen schwersten Missbrauch
Das Landgericht Hamburg hatte den Angeklagten zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Der inzwischen 47 Jahre alte Mann hatte ein Geständnis abgelegt. Die bei ihm gefundenen Videos hatten nach Angaben eines Gerichtssprechers eine Gesamtabspieldauer von mehr als 15 Tagen. Allerdings waren 89 Prozent der mehr als 160 000 Dateien Kopien und Mehrfachkopien gewesen. Viele Dateien waren sogenannte Posingbilder. Aber ein Teil der Bilder und Filme zeigte schwere bis schwerste Missbrauchstaten an kleinen Kindern.
Verurteilte vorbestraft
Zum Tatzeitpunkt stand der Angeklagte früheren Angaben des Gerichts zufolge unter Bewährung. Er war demnach bereits 2018 wegen Besitzes von Kinderpornografie zu einer Haftstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Zuvor hatte er sechseinhalb Jahre im Gefängnis verbracht. Zu dieser Strafe war er 2010 wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt worden. Opfer der Tat waren den Angaben zufolge seine eigenen Töchter gewesen.