Kiel (dpa/lno) – Das Land kann künftig Gewinne der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) nutzen. Finanzministerium und IB.SH hätten eine entsprechende vertrauliche Mitteilung getroffen, sagte eine Ministeriumssprecherin. Zuvor hatten die «Kieler Nachrichten» berichtet.
Nach Angaben des Ministeriums wurde eine rechtssichere Lösung zum Umgang mit ausgeschütteten Gewinnen der Investitionsbank getroffen, die mittelbar den Haushalt entlastet. «Ausgeschüttete Gewinne werden einem von der IB.SH treuhänderisch verwalteten Fonds zugeführt.» Auf Basis der Entscheidung der Landesregierung können diese Mittel exklusiv für Förderungen genutzt werden.
Zweistelliger Millionenbetrag
Voraussetzung ist, dass die IB.SH einen ausschüttungsfähigen Gewinn erwirtschaftet und die zuständige Gewährträgerversammlung der Bank eine Ausschüttung an das Land beschließt. Da die IB.SH als Förderbank nicht auf die Erzielung von Gewinnen ausgerichtet sei, bleibe abzuwarten, ob und in welcher Höhe Gewinne an das Land ausgeschüttet werden können, teilte das Ministerium mit. Sollte der im Sommer erfolgende Jahresabschluss des Geschäftsjahrs 2024 einen ausschüttungsfähigen Gewinn aufweisen, könnte der Betrag in den Förderfonds IB.SH fließen.
Die oppositionelle FDP hatte in ihren Änderungsanträgen für den Haushalt 2025, über den der Landtag Ende Januar entscheiden will, bereits die Nutzung der Gewinne vorgeschlagen. Die Fraktion schlug vor, 43 Millionen Euro aus dem Gewinn der Investitionsbank in die Krankenhaus-Finanzierung zu stecken.