Kiel (dpa/lno) – Gänse in Schleswig-Holstein verursachen bei vielen Bäuerinnen und Bauern Schäden, weil sie sich von Feldfrüchten ernähren. Um den Fraßschäden entgegenzuwirken, weitet das Landwirtschaftsministerium die Jagdzeiten für Gänsearten aus. Mit der im August in Kraft tretenden Änderung im Landesjagdzeitengesetz werden Grau-, Kanada- und Nilgänse in Zukunft von 16. Juli bis 31. Januar im Jahr bejagbar sein.
«Gänsefraß und Verkotung stellen unsere Landwirtinnen und Landwirte schon seit Jahren vor große Herausforderungen und wirken zum Teil existenzbedrohend», sagte Landwirtschaftsminister Werner Schwarz (CDU). Vor allem an der Westküste und auf den Inseln sorgten die Gänse in ihrer Masse immer wieder für Schäden auf landwirtschaftlichen Flächen.
«Durch die leicht erweiterten Jagdzeiten reagieren wir auf die zunehmende Populationsentwicklung der Gänse und schaffen neben den bereits bestehenden Entschädigungszahlungen ein weiteres Instrument zur Entlastung unserer Landwirtschaft», betonte der Landwirtschaftsminister.
Neue Jagdzeiten bei der Nonnengans
Zudem wurde die Jagdzeit für Nonnengänse angepasst, welche aufgrund des Schutzstatus des Vogels restriktiv geregelt werden muss. Zukünftig könne das Tier von Oktober bis Ende Februar bejagt werden. Nach Angaben des Ministeriums gelte dies aber nur zur Vergrämung, damit die Schäden auf den Äckern gering bleiben. Die Jagd auf Flächen, auf denen Gänse geduldet werden oder in Vogelschutzgebieten, bleibt verboten.
«Mit der neuen Regelung können unsere Jägerinnen und Jäger einen Beitrag dazu leisten, den regional großen Schäden durch Gänse wirksam zu begegnen», so Schwarz. Aus seiner Sicht könne die Jagd dabei allenfalls eine lenkende Wirkung entfalten. Substanzielle Eingriffe in die Population der Nonnengans seien weiterhin nicht zugelassen und bei der großen Anzahl der Vögel auch nicht realistisch.
NABU droht mit Klage
Der Naturschutzbund Schleswig-Holstein hat die Gesetzesänderung «mit großer Verwunderung zur Kenntnis genommen». Landwirtschaftsminister Schwarz setze sich nach ihrer Ansicht über alle rechtlichen und wissenschaftlichen Hinweise hinweg und habe auf eine Abstimmung mit dem für den Artenschutz verantwortlichen Umweltministerium verzichtet.
Die Nonnengans ist in der Vogelschutzrichtlinie der EU aufgelistet. Deshalb darf sie nur ausnahmsweise getötet werden, wenn dadurch nachweislich erhebliche landwirtschaftliche Schäden vermieden werden und wenn es keine anderen Möglichkeiten gibt.
Gleichzeitig gebe es auch weitere Auswirkungen durch die Jagd: «Werden die Vögel durch Beschuss immer wieder zur Flucht veranlasst, steigt ihr Energiebedarf erheblich – in der Folge fressen sie umso mehr», erklärte der Vize-Vorsitzende des NABU in Schleswig-Holstein, Fritz Heydemann. Des Weiteren würden die Gänse sehr scheu werden und die Jagd anderer Vogelarten stören.
Auch Jagdzeit für Dachse und Nutrias erhöht
Ebenso sollen laut des Landwirtschaftsministeriums in der Änderung auch die Jagdzeiten auf Dachse und Nutrias angepasst werden. Entlang von Deichen, Warften und sonstigen Erhöhungen außerhalb der Seedeiche dürften diese ganzjährig bejagt werden. Dies liege daran, dass beide Arten aufgrund ihrer Wühltätigkeit eine Gefahr für den Hochwasserschutz darstellen.