Hamburg (dpa/lno) – Im Prozess um einen Mord wegen 9.000 Euro in Hamburg-Neuallermöhe hat das Landgericht zwei junge Männer zu langen Haftstrafen verurteilt. Ein 20-Jähriger wurde wegen Mordes in Tateinheit mit versuchten besonders schweren Raubes mit Todesfolge und gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen.
Er bekam eine Jugendstrafe von acht Jahren und neun Monaten. Der 19 Jahre alte Mitangeklagte wurde wegen versuchten Totschlags und weiterer Straftaten zu einer Jugendstrafe von siebeneinhalb Jahren verurteilt.
Der Anklage zufolge sollen sich die beiden Deutschen am 20. Januar 2024 mit dem späteren Opfer verabredet haben – angeblich, um ihm für 9.000 Euro Drogen zu verkaufen. Als der 35-Jährige mit einem Begleiter erschien, sollen sie die Männer zunächst in ein Gespräch verwickelt und dann unvermittelt und in «bewusstem Zusammenwirken» in den Schwitzkasten genommen und mit einem Messer bedroht haben.
Opfer stirbt drei Tage später
Weil sich der Begleiter dagegen wehrte und andere Menschen auf den Vorfall aufmerksam wurden, soll der jüngere der beiden Täter die Flucht ergriffen haben. Der 20-Jährige habe dagegen den sich ebenfalls wehrenden 35-Jährigen zu Boden gestoßen und ihm mindestens zweimal mit einem Messer in Oberkörper und Bauch gestochen.
Als er davon lief, soll der 20-Jährige dem Mann nachgelaufen sein, um das Geld zu bekommen. Der Schwerverletzte flüchtete in ein wartendes Auto. Er starb drei Tage später trotz intensivmedizinischer Behandlung im Krankenhaus aufgrund von multiplem Organversagen.
Jüngerer Angeklagter beging zweiten schweren Raubüberfall
Der jüngere Angeklagte hatte zum Prozessauftakt einen zweiten schweren Raubüberfall gestanden. Demnach hatte er am 1. Juli 2023 in Hamburg-Lohbrügge einen stark betrunkenen Mann überfallen und ausgeraubt. Weil in dem gestohlenen Portemonnaie aber nicht wie erhofft Geld war, sei der Angeklagte zurückgekommen und habe dem bewusstlos am Boden liegenden Mann mit voller Wucht von oben gegen den Kopf getreten. Er habe nur aufgehört, weil eine Zeugin dazu gekommen war.
Das Opfer kam mit einer gebrochenen Nase davon. Das Urteil wurde bereits am 19. August gesprochen, aber erst jetzt von der Gerichtspressestelle mitgeteilt. Ob es inzwischen rechtskräftig wurde, ist unklar.