Lkw-Fahrer nach tödlichem Abbiegeunfall erneut vor Gericht

Weil er beim Abbiegen in der Hamburger Hafen-City eine Radfahrerin übersehen hat, muss sich ein Lastwagenfahrer erneut vor Gericht verantworten. (Illustration)
Weil er beim Abbiegen in der Hamburger Hafen-City eine Radfahrerin übersehen hat, muss sich ein Lastwagenfahrer erneut vor Gericht verantworten. (Illustration) Foto: Markus Scholz/dpa

Hamburg (dpa/lno) – Ein 59 Jahre alter Lastwagenfahrer, der im Januar 2023 eine Radfahrerin beim Abbiegen überrollte, hat erneut vor Gericht gestanden. Vor dem Landgericht Hamburg ist der Fall mit Blick auf die Höhe der Strafe neu verhandelt worden, weil die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hatte. Das Berufungsgericht habe nach Abwägung der strafmildernden und strafschärfenden Umstände die Berufung der Staatsanwaltschaft verworfen, sagte eine Gerichtssprecherin der Deutschen Presse-Agentur in Hamburg. Damit bleibe es beim Urteil der ersten Instanz. 

Das Amtsgericht hatte den 59-Jährigen im November 2024 wegen fahrlässiger Tötung zu 60 Tagesätzen unter Strafvorbehalt verurteilt. Hält er sich zwei Jahre lang an alle Bewährungsauflagen, muss er sie nicht zahlen. Der Angeklagte hat nach dem Bewährungsbeschluss zudem eine Geldbuße in Höhe von 1.000 Euro zu bezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

Der Mann hatte im Januar 2023 beim Abbiegen mit seinem Muldenkipper die rechts neben ihm fahrende 34-Jährige übersehen. Er sei Schrittgeschwindigkeit gefahren, habe aber dennoch die eine gelbe Warnweste tragende Frau nicht bemerkt. Zu dem Zeitpunkt hatten der Polizei zufolge beide Grün. Die Radfahrerin wurde so schwer verletzt, dass sie noch an der Unfallstelle starb.