25-Jähriger muss wegen tödlicher Schüsse lebenslang in Haft

Der Angeklagte muss wegen Mordes lebenslang in Haft. (Archivbild)
Der Angeklagte muss wegen Mordes lebenslang in Haft. (Archivbild) Foto: André Klohn/dpa

Kiel (dpa/lno) – Ein Mann ist wegen Mordes an einem 31-Jährigen im Kieler Stadtteil Gaarden zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Der mittlerweile 25-Jährige musste sich bereits zum zweiten Mal vor dem Landgericht der Fördestadt für die tödlichen Schüsse vom Juni 2022 verantworten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das erste Urteil vom April 2023 weitestgehend aufgehoben, lediglich das «äußere Tatgeschehen» hatte demnach Bestand.

Der Vorsitzende Richter betonte bei der Urteilsverkündung, dass die Tat des Angeklagten «sittlich auf niedrigster Stufe» stehe. Da der Mann sich bei der Abgabe von vier Schüssen unter Druck gefühlt habe und nicht als Verlierer habe dastehen wollen, wertete er den Fall als «Schulfall» für einen niedrigen Beweggrund.

Erstes Urteil im April 2023

Eine andere Kammer des Landgerichts hatte den Angeklagten im April 2023 wegen Totschlags zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Anders als Staatsanwältin und Nebenklage wertete das Schwurgericht die Tat jedoch nicht als Mord, sondern als Totschlag. Denn nach der damaligen Überzeugung der Richter war das Opfer nicht arg- und wehrlos gewesen, als der Angeklagte an ihn herantrat. Bei der Vorgeschichte beider Männer sei zumindest eine erhebliche Auseinandersetzung zu erwarten gewesen. 

Laut Bundesgerichtshof war der Ausschluss des Mordmerkmals Heimtücke durch das Landgericht zwar nicht abzulehnen. Das Gericht musste demnach aber das Mordmerkmal niedrige Beweggründe insgesamt neu prüfen. Es ging in dem neuen Prozess vor der 1. Großen Strafkammer also nicht mehr um die Tatumstände selbst, das sogenannte äußere Tatgeschehen, sondern nur um die Motivation.

Auseinandersetzung vor der Tat

Wenige Stunden vor der Tat am 27. Juni 2022 hatte es eine Auseinandersetzung zwischen dem Halbbruder des Angeklagten und dem Opfer gegeben. Das spätere Opfer hatte sich daran gestört, dass eine Gruppe Menschen auf einem Parkdeck Cannabis rauchte. Bei dem folgenden Streit bekam der jüngere Halbbruder des Angeklagten eine Backpfeife. Daraufhin habe der Angeklagte den Entschluss gefasst, sein Opfer aus Rache für die Ohrfeige gegen den Bruder zu töten, sagte Oberstaatsanwalt Achim Hackethal. Er habe unbemerkt von den anderen eine scharfe Pistole eingesteckt und gemeinsam mit Zeugen das Opfer aufgesucht. Am Abend fanden sie den 31-Jährigen schließlich arg- und wehrlos auf einer Bank vor der Wohnanlage sitzend vor.

Laut Anklage stellte der 25-Jährige das Opfer zur Rede und zog im Abstand von weniger als zwei Metern die Pistole. Der 31-Jährige soll dann sinngemäß gesagt haben, dass er doch schießen solle oder ob der Angeklagte glaube, dass er Angst habe. Das Opfer wurde aus nächster Nähe von mindestens vier Schüssen getroffen. Zwei durchschlugen den Brustkorb und waren tödlich. Das Opfer erlag kurze Zeit später im Krankenhaus seinen Verletzungen.