Flensburg (dpa/lno) – Ein 25-Jähriger ist unter anderem wegen schwerer Zwangsprostitution und besonders schwerer Zwangsprostitution einer Jugendlichen vom Landgericht Flensburg zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann die damals 16-Jährige im vergangenen Jahr zur Prostitution gezwungen hat. In die Gesamtfreiheitsstrafe ist auch eine Vorverurteilung einbezogen worden.
Da Teile der Verhandlung zum Schutz des minderjährigen Opfers unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt wurden, hatte die Vorsitzende Richterin auch in der mündlichen Urteilsbegründung nur wenige Details preisgegeben.
Laut Anklage soll der Mann mit der Jugendlichen eine sexuelle Beziehung aufgenommen haben. Sie habe kein Einkommen und keine dauerhafte Bleibe gehabt und sei drogenabhängig gewesen. Um Geld für sich und sie zu beschaffen, soll der Mann ihr vorgeschlagen haben, der Prostitution nachzugehen. Nach einigen Monaten habe die Jugendliche die Prostitutionsleistungen nicht mehr freiwillig, sondern nur noch aufgrund von Drohungen des Angeklagten erbracht.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Jahren und 8 Monaten beantragt. Der Verteidiger plädierte auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 10 Monaten. Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden.