
Hamburg (dpa/lno) – Hamburgs Datenschutzbeauftragter Thomas Fuchs hat die Koalitionsverhandler in Berlin zu mehr Sorgfalt und Präzision beim Thema innere Sicherheit aufgefordert. «Was mich sorgt, ist eine gewisse Grobheit, mit der dort über das Thema der Gesichtserkennung gesprochen wird», sagte Fuchs bei der Präsentation des Hamburger Datenschutzberichts für 2024. Er appellierte: «In diesem Bereich muss man wirklich sehr präzise mit Begriffen und mit den Ideen umgehen, die dahinterstecken.» Wenn man sich diesem Thema nähere, müsse das in sehr kleinen Schritten und mit sehr engen rechtsstaatlichen Grenzen gemacht werden, betonte er.
Verzicht auf biometrische Fernidentifizierung war Jahre Konsens
Derzeit werde relativ locker eine Ausweitung der Gesichtserkennung zur Identifizierung von Straftätern gefordert. Ähnliches sei auch im Hamburger Bürgerschaftswahlkampf zu hören gewesen, sagte Fuchs. Dabei sei es in der Vergangenheit ja nicht ohne Grund politischer Konsens gewesen, auf eine biometrische Fernidentifizierung zu verzichten. Kamerasysteme, die aus großen Menschenmengen anhand biometrischer Daten einzelne Personen herausfischen können, könnten erhebliche Folgen haben.
Es werde ja immer das Bild eines Terroranschlags gezeichnet, der durch Kameras verhindert werden könnte. Es gehe aber auch um die Identifizierung von Tätern bei schweren Straftaten, sagte Fuchs. Dann drehe es sich aber nicht mehr nur um Anschläge oder Terrorismus, sondern laut Strafprozessordnung etwa auch um Glücksspiel, Hehlerei oder die Bildung krimineller Vereinigungen.
Wie weit könnte Gesichtserkennung gehen?
Ein konkretes Beispiel sei etwa die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft in München gegen fünf Klimakleber wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung, sagte Fuchs. Wäre da eine Gesichtserkennung im öffentlichen Raum zulässig gewesen und der Anwendungsbereich würde relativ weit gefasst, «bin ich nicht weit davon weg, Menschen, die Sympathie und Solidarität mit der letzten Generation haben, kameraüberwachen zu können».
Und nicht nur das: Selbst Demonstrationen für den Klimaschutz, bei denen Vertreter der letzten Generation theoretisch dabei sein könnten, könnten dann ins Visier geraten.
Große Sorgen mache er sich auch wegen des von Marc Zuckerberg angekündigten Wandels auf Meta-Plattformen wie Facebook. «Ich fand diese Aussagen von Zuckerberg im Januar schon sehr beunruhigend, weil das ja doch zeigt, dass alle die Maßnahmen, die man auch mit europäischem Recht von den Plattformen verlangt hat, offenbar nicht aus eigener Überzeugung und aus eigenem Antrieb umgesetzt wurden», sagte Fuchs, der in Deutschland datenschutzrechtlich für Meta und Google zuständig ist.
Sorge wegen laxer Einstellung gegenüber Kontrollmechanismen
Das bisherige Gefühl, dass die amerikanischen Plattformen auf ein Level kommen würden, mit dem man gut leben könne, schwinde. «Und ich glaube, dass wir wieder sehr aufpassen müssen, was da passiert.»
Das Feld der sozialen Netzwerke und der interpersonellen Kommunikation mit den Möglichkeiten von KI sei ein Thema, was man mit Sorgen betrachten müsse, sagte Fuchs – vor allem auch vor dem Hintergrund der laxen Einstellung gegenüber Kontrollmechanismen.
Fuchs ist auch Mitglied der High-Level-Group der Europäischen Kommission zum Digital Markets Act (DMA). Der DMA soll gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Online-Plattformen unabhängig von ihrer Größe schaffen.
Die Zahl der gemeldeten Datenschutzverletzungen und Beschwerden in Hamburg ist im vergangenen Jahr auf einen Höchststand gestiegen. Insgesamt seien 4.237 Fälle eingegangen, sagte Fuchs bei der Präsentation des jüngsten Datenschutzberichts, den er zuvor offiziell Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit übergeben hatte.
Die Zahl der Fälle sei damit um 201 im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Die Zahl der Beschwerdeverfahren sei um 70 auf 2.607 gestiegen. Ebenfalls erhöht habe sich die Zahl der abgeschlossenen Bußgeldverfahren, bei denen Bußgelder in Höhe von insgesamt 1,2 Millionen Euro verhängt worden seien.
Bußgelder nicht nur für große Unternehmen
Die Bußgelder beträfen keineswegs nur große Unternehmen, sagte Fuchs. Dazu zählten auch Männer, die vornehmlich junge Frauen ungefragt filmten, und dafür wegen eines Datenschutzverstoßes mit 500 bis 1.500 Euro zur Kasse gebeten würden.
Der andere immer wieder auftretende Fall sei der Polizeibeamte, der privat in Polizeidatenbanken nachschaue, ob gegen die Dame, die er am Vorabend kennengelernt habe, etwas vorliege, sagte Fuchs.