Messerstiche in Fußgängerzone – Versuchter Totschlag?

Ein Tatverdächtiger befindet sich nach einem Angriff in der Kieler Fußgängerzone in der JVA Neumünster. (Symbolbild)
Ein Tatverdächtiger befindet sich nach einem Angriff in der Kieler Fußgängerzone in der JVA Neumünster. (Symbolbild) Foto: Andre Klohn/dpa

Kiel (dpa/lno) – Im Fall eines Messerangriffes in der Kieler Fußgängerzone im Januar wird laut der Staatsanwaltschaft Kiel mittlerweile wegen versuchten Totschlags in zwei Fällen und gefährlicher Körperverletzung ermittelt. Daher sei ein Tatverdächtiger am 13. Februar festgenommen worden, sagte Staatsanwältin Hanna Schmücker-Borgwardt im Innen- und Rechtsausschuss des Kieler Landtages. Seitdem befinde sich der 25-Jährige in der Justizvollzugsanstalt Neumünster. 

Zunächst sei nur von gefährlicher Körperverletzung ausgegangen worden. Allerdings wurde eine Beschwerde beim Amtsgericht Kiel eingebracht, die eine differenzierte Betrachtung der Beweise verlangte. Daraufhin hatte das Landgericht Kiel den ersten Beschluss des Amtsgerichts Kiel aufgehoben und einen Haftbefehl erlassen. 

Tatverdächtiger stellte sich

Ein 28 Jahre alter Kurde mit türkischer Staatsangehörigkeit war am 25. Januar am Rande einer Kurden-Demonstration in der Innenstadt mit einem Messer schwer verletzt worden. Der Angriff war nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft auch gegen seinen Begleiter gerichtet. Kurz nach dem Vorfall stellte sich der 25-jährige Tatverdächtige aus Syrien bei der Polizei in Ratekau. 

Da damals noch nur wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt wurde, wurde er daraufhin entlassen. Ein Haftgrund wegen einer bestehenden Fluchtgefahr habe nicht vorgelegen.

Direkt nach dem Vorfall hatte die Polizei zunächst einen anderen Mann in Tatortnähe festgenommen. Der 29-Jährige kam später wieder auf freien Fuß, weil es sich laut Polizei nicht um den Täter handelte.