Missbrauchs-Urteil gegen Rentner teils aufgehoben

Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Landgerichts in Teilen aufgehoben. (Symbolbild)
Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Landgerichts in Teilen aufgehoben. (Symbolbild) Foto: Angelika Warmuth/dpa

Kiel/Karlsruhe (dpa/lno) – Ein Rentner muss sich erneut wegen vielfachen sexuellen Kindesmissbrauchs vor dem Landgericht Kiel verantworten. Auf Revision der Staatsanwaltschaft hob der Bundesgerichtshof das Urteil der Jugendkammer des Landgerichts wegen Rechtsfehlern in Teilen auf. Das Landgericht hatte den Mann Ende November 2023 wegen vielfachen sexuellen Kindesmissbrauchs zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der 72 Jahre alte Angeklagte war wegen mehr als 260 Taten an sieben Kindern, teilweise in Tateinheit mit der Herstellung von Kinderpornografie verurteilt worden.

Früheren Angaben des Landgerichts zufolge sprach die Kammer den Opfern, unter denen nach einem Bericht der «Kieler Nachrichten» ein Patenkind des 71-Jährigen und Nachbarskinder waren, Zahlungen in Höhe von 1.000 Euro bis 20.000 Euro zu. Der Angeklagte aus dem Kreis Segeberg habe einer Therapie zugestimmt. Daher verzichtete das Gericht dem Bericht zufolge auf Sicherungsverwahrung im Anschluss an die Freiheitsstrafe.