Mitbewohner erstochen – 38-Jährigem droht lebenslange Haft

Nach Überzeugung der Hamburger Staatsanwaltschaft hat der Angeklagte einen Mitbewohner ermordet.
Nach Überzeugung der Hamburger Staatsanwaltschaft hat der Angeklagte einen Mitbewohner ermordet. Foto: Markus Scholz/dpa

Hamburg (dpa/lno) – Im Prozess um tödliche Messerstiche in einer Hamburger Wohngemeinschaft hat die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe für den Angeklagten gefordert. Der 38-Jährige habe am 1. Juli vergangenen Jahres im Stadtteil Dulsberg einen Mord begangen, erklärte die Staatsanwältin nach Angaben der Gerichtspressestelle. 

Angriff an der Zimmertür

Laut Anklage hatte der 38-Jährige am späten Abend an die Zimmertür eines Mitbewohners geklopft und ihn auf einen Vorfall am Morgen angesprochen. Dann soll er plötzlich mit einem Messer in den Hals des ebenfalls 38 Jahre alten Mannes gestochen haben. Als sich der Verletzte wegdrehte, soll ihm der Angeklagte noch zwei Stiche in den Hinterkopf versetzt haben. Dem Mitbewohner wurde die Halsschlagader durchtrennt, er starb noch am Tatort. Die Polizei nahm den mutmaßlichen Täter – laut Polizei ein Italiener – noch in der Wohnung fest.

Konfliktreiche Zweck-WG

Der Angeklagte und das Opfer wohnten nach Angaben einer Gerichtssprecherin zusammen mit einem dritten Mann in einer Art Zweck-WG in einem Mehrfamilienhaus. Schon in der Vergangenheit habe es zwischen dem Beschuldigten und dem später getöteten Mann Konflikte gegeben, die aus dem Zusammenleben resultierten. Der Angeklagte ist wegen Diebstahls und einer Körperverletzung vorbestraft. 

Verteidiger plädiert auf Totschlag

Ein Hinterbliebener des Opfers tritt im Prozess als Nebenkläger auf. Seine Anwältin schloss sich der Forderung der Staatsanwaltschaft an, wie es hieß. Der Verteidiger beantragte eine Haftstrafe von maximal zehn Jahren wegen Totschlags. Die Strafkammer will das Urteil an diesem Freitag verkünden.