Hamburg (dpa/lno) – Fünf Monate nach einem Verkehrsunfall mit tödlichen Folgen für ein Kleinkind hat die Hamburger Staatsanwaltschaft die beiden mutmaßlichen Unfallverursacher wegen gemeinschaftlichen Mordes angeklagt. Gegen die beiden Autofahrer im Alter von 23 und 24 Jahren bestehe ein dringender Tatverdacht, teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft mit.
Die Behörde geht davon aus, dass sich die beiden jungen Männer ein illegales Straßenrennen lieferten. «Die Staatsanwaltschaft wertet das Geschehen bei Zugrundelegung der aktuell vorliegenden Erkenntnisse als gemeinschaftlichen Mord in Tateinheit mit versuchtem Mord, gefährlicher Körperverletzung, verbotenem Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge und Gefährdung im Straßenverkehr», hieß es.
Zwillingsbruder und Mutter schwer verletzt
Bei dem Unfall am 26. August in Hamburg-Billstedt waren sechs Menschen verletzt worden. Der zunächst lebensgefährlich verletzte Zweijährige starb wenig später im Krankenhaus. Neben dem verstorbenen Kleinkind erlitten auch sein Zwillingsbruder und seine Mutter schwere Verletzungen. Die beiden Unfallfahrer sowie eine damals 23 Jahre alte Beifahrerin kamen mit leichten Verletzungen davon.
Früheren Angaben der Polizei zufolge waren die beiden Männer mit ihren Autos auf dem Schiffbeker Weg in Richtung Billstedt unterwegs gewesen, als eine 40 Jahre alte Frau mit ihrem Familienvan auf die Straße einbog. Dabei stieß ihr Wagen erst mit dem des 24-Jährigen und dann mit dem des 23-Jährigen zusammen. Dieser geriet ins Schlingern, kam von der Fahrbahn ab und beschädigte mehrere Bäume am Fahrbahnrand.
Polizei: Unfallverursacher waren deutlich zu schnell unterwegs
Die beiden mutmaßlichen Unfallverursacher kamen in Untersuchungshaft. Die ersten Auswertungen der Fahrzeugdaten dokumentierten nach Angaben der Polizei eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung. Nach Informationen des «Hamburger Abendblatts» war in eines der Autos eine Dashcam verbaut. Demnach soll der Fahrer laut Aufzeichnung mit Tempo 175 unterwegs gewesen sein – erlaubt waren 50 km/h. Die beiden Fahrer waren vier Tage nach dem Unfall verhaftet worden und sitzen seitdem in Untersuchungshaft.
Raserei mit tödlichen Folgen kann Mord sein
Wer als rücksichtsloser Raser mit seinem Auto einen Menschen tötet, kann als Mörder verurteilt werden. Das hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe im Januar 2019 festgestellt. Die Bundesrichter bestätigten damals ein Mordurteil des Landgerichts Hamburg. Im Mai 2017 hatte ein zur Tatzeit 24 Jahre alter Mann mit einem gestohlenen Taxi einen Menschen getötet und zwei schwer verletzt. Das Landgericht verurteilte ihn im Februar 2018 zu lebenslanger Haft.
Nach einem jahrelangen Klageverfahren verurteilte das Landgericht Hamburg in einem Zivilverfahren das Taxiunternehmen und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung, der Mutter des Getöteten mehr als 100.000 Euro an Schadenersatz zu zahlen. Da das Gericht die Beklagten auch zur Zahlung von Renten- und möglichen Unterhaltsschäden verpflichtete, könne sich die Summe noch erhöhen, sagte der Anwalt der Mutter, Gregor Maihöfer.
Nach Feststellung des Gerichts hatte der Autodieb einen Ersatzschlüssel genutzt, der in der unverschlossenen Mittelkonsole des Taxis lag. Das Urteil vom 28. November 2024 ist laut Maihöfer inzwischen rechtskräftig. Im Strafverfahren war der Täter bereits zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 20.000 Euro verurteilt worden. Zunächst hatte das «Hamburger Abendblatt» über das Schadenersatz-Urteil berichtet.