Nach Geiselnahme von Frau: Sicherungsverwahrung gefordert

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Ein Foto: Markus Scholz/dpa

Kiel (dpa/lno) – Der Prozess um die Entführung einer Frau auf das ehemalige MFG5-Gelände in Kiel nähert sich seinem Ende. Die Staatsanwaltschaft hat vor dem Landgericht für den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren und sechs Monaten wegen Geiselnahme, mehrfacher Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung gefordert, wie das Gericht mitteilte. Zudem gehört nach Ansicht der Staatsanwaltschaft der Angeklagte nach Verbüßen der Haftstrafe in Sicherungsverwahrung.

Die Verteidigung hingegen beantragte eine Gesamtfreiheitsstrafe von 11 Jahren und 6 Monaten. Der Angeklagte soll im September 2023 eine damals 29-Jährige in einem Hangargebäude des ehemaligen MFG5-Geländes festgehalten haben. Die Frau war damals durch Spezialkräfte befreit worden. Das Urteil soll am Freitag gefällt werden. Zunächst berichteten die «Kieler Nachrichten».

Vorwurf von elf Straftaten

Insgesamt werfe die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten elf Straftaten gegen zwei Frauen vor, die er zwischen Januar 2022 und September 2023 begangen haben soll. Die Vorwürfe umfassen laut Gericht demnach mehrere Vergewaltigungen, gefährliche Körperverletzungen und Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz. Auch während der Geiselnahme in Kiel soll es zu Vergewaltigungen und Körperverletzungen gekommen sein. 

Nach Erkenntnissen der Ermittler aus dem September 2023 kannten sich der Tatverdächtige und die im Hangargebäude festgehaltene Frau bereits seit einigen Monaten. Der in Kiel lebende Mann soll die Frau bereits im April vergangenen Jahres mit einem Cricket-Schläger erheblich verletzt und danach eine Zeit lang ein Annäherungsverbot auferlegt bekommen haben, teilten die Ermittler damals mit.