Hamburg (dpa/lno) – Immobilienbesitzer in Hamburg müssen sich bei der neuen Grundsteuer auf eine Änderung der Hebesätze im Herbst einstellen. Sollte die vom Senat versprochene Aufkommensneutralität verfehlt werden, werde der Hebesatz entsprechend angepasst, sagte Finanzsenator Andreas Dressel (SPD). Je nachdem, ob man über oder unter den angepeilten 510 Millionen Euro Gesamteinnahmen liege, werde es für die Grundsteuerpflichtigen dann Gutschriften oder Nachforderungen geben.
Erstmalig fällig wird die neue Grundsteuer am 30. April. Ziel des Senats ist es, auch mit dem neuen Grundsteuermodell insgesamt so viel einzunehmen, wie unter dem alten, vom Bundesverfassungsgericht für unzulässig erklärten Modell – also damit eine Aufkommensneutralität erzielen.
Die Hebesätze dafür waren im Sommer nach umfangreichen Beratungen und Berechnungen festgelegt worden. Durch die Neuregelung werden einzelne Immobilienbesitzer mit höheren, andere mit niedrigeren Steuerbeträgen belastet.
Änderung der Hebesätze nur bei signifikanten Abweichungen
Eine Anpassung der Hebesätze soll laut Dressel nur kommen, wenn es «signifikante Abweichungen» von den erwarteten Gesamteinnahmen gebe. Was signifikant in Zahlen heißt, wollte er nicht sagen. «Der Senat wird im Jahresverlauf transparent informieren. Es bleibt bei der Aufkommensneutralität», versprach er. Wie wahrscheinlich eine Anpassung der Hebesätze sei, lasse sich schwer abzuschätzen: «Wir gehen schon davon aus, dass das treffsicher ist, aber hundertprozentig sicher sein kann man sich nicht.»
Bislang sind den Angaben zufolge von Steuerpflichtigen bereits knapp 90.000 Einsprüche gegen die Hamburger Grundsteuer erhoben worden. Mit 39.000 habe sich das Gros dabei gegen die Verfassungsmäßigkeit des Hamburger Modells gerichtet. Dass die Neuregelung der Verfassung entspreche, habe das Finanzgericht jedoch im vergangenen November in einem Musterverfahren bestätigt, indem es eine Klage abgewiesen habe, sagte Dressel.
Grundsteuer-Kleinbeträge werden nicht erhoben
Angesichts häufiger Fehler bei den Flächenangaben appellierte der Senator an die Grundsteuerpflichtigen, ihre Erklärungen noch einmal zu überprüfen, um Folgefehler bei der Berechnung der Steuer zu vermeiden. Änderungen könnten auch nachträglich noch vorgenommen werden, etwa über eine Mitteilung ans Finanzamt über das Elster-Portal. «Wer einen Fehler in seiner Erklärung gemacht hat, muss keinen Einspruch einlegen», betonte Dressel.
Um Steuerpflichtige und Finanzverwaltung von Bürokratie zu entlasten, hat der Senat beschlossen, dass Kleinbeträge bei der Grundsteuer nicht zu zahlen sind, wenn der Messbetrag nicht über zwei Euro liegt – was einem Grundsteuerbetrag von knapp 20 Euro entspricht. Betroffen sind Dressel zufolge rund 6.000 Fälle.