Notkredit-Praxis der Koalition auf dem Prüfstand

SPD und FDP haben vor dem Landesverfassungsgericht gegen den Haushalt 2024 der schwarz-grünen Koalition geklagt. (Archivbild)
SPD und FDP haben vor dem Landesverfassungsgericht gegen den Haushalt 2024 der schwarz-grünen Koalition geklagt. (Archivbild) Foto: Frank Molter/dpa

Schleswig (dpa/lno) – Die Haushaltspolitik der schwarz-grünen Koalition steht auf dem Prüfstand. Das Landesverfassungsgericht verhandelt am Freitag (10.00 Uhr) über einen Normenkontrollantrag von SPD und FDP. CDU und Grüne hatten einen Teil der Ausgaben 2024 mit mehreren Notkrediten finanziert. Mit einer Entscheidung des Gerichtes wird erst in einigen Monaten gerechnet.

«Es ist im Interesse aller Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner, zu erfahren, ob die schwarz-grüne Koalition bewusst die Verfassung gebrochen hat», sagte SPD-Fraktionschefin Serpil Midyatli. «Wir sind nicht grundsätzlich gegen Notkredite, aber gegen deren missbräuchliche Nutzung.»

Laut vorläufigem Haushaltsabschluss finanzierte Schleswig-Holstein 2024 effektiv 493,8 Millionen Euro über Notkredite. Ursprünglich hatte der Landtag die Regierung zur Aufnahme von Notkrediten in Höhe von 1,5 Milliarden Euro ermächtigt, diese Summe im Oktober per Nachtragshaushalt aber auf 1,2 Milliarden Euro reduziert.

Folgen eines Urteils

Oppositionsführerin Midyatli verspricht sich von dem Urteil Hinweise für den Umgang mit Notkrediten. «Diese Hinweise hat die Regierungskoalition selbstverständlich dann auch für 2025 und folgende Haushalte umzusetzen. Es kann durchaus weiter gravierende Auswirkungen auf die schwarz-grüne Haushaltspolitik haben.»

Die Landesregierung müsse den aktuellen Haushalt auf Grundlage des Urteils überprüfen, sagte Midyatli. «Unmittelbar danach erwarten wir, dass dem Parlament Vorschläge gemacht werden, wie dieser gegebenenfalls verfassungskonform zu gestalten ist, sodass die sich die Landesregierung nicht wieder durch eine Klage der Opposition zu rechtmäßigem Verhalten zwingen lassen muss.»

Mehrere Notkredite

CDU und Grüne hatten die Notkredite mit den Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine, der Pandemie und der Ostseesturmflut im Oktober 2023 begründet. Für den FDP-Innenpolitiker Bernd Buchholz geht es darum, ob es 2024 noch möglich war, sich auf eine Corona-Notlage zu berufen, ob die Folgen der Flutkatastrophe wegen ihrer Größenordnung tatsächlich eine erhebliche Beeinträchtigung der Finanzlage darstellten und ob der Ukraine-Notkredit gerechtfertigt war.

«Wenn sich das alles vor Gericht als nicht gerechtfertigt darstellt, hätte das auch Auswirkungen auf den Haushalt 2025, bei dem immer noch ein Ukraine-Notkredit in Anspruch genommen wird», sagte der frühere Wirtschaftsminister. Sollte der Ukraine-Notkredit als verfassungswidrig bezeichnet werden, dürfte das Geld auch nicht 2025 für den Haushalt in Anspruch genommen werden. «In der Folge müsste ein Nachtragshaushalt erstellt werden.»

Ausnahme in Verfassung

Die Landesverfassung sieht in Artikel 61 Absatz 3 vor, dass das Land Schleswig-Holstein im Falle von Notlagen Kredite aufnehmen darf. Das ist eine Ausnahme zu der in Artikel 61 Absatz 1 verankerten Schuldenbremse.

«Wir erwarten am Freitag eine interessante Verhandlung und gehen davon aus, dass wir auch schon erste Hinweise zur Rechtsauffassung des Gerichts bekommen», sagte eine Sprecherin des Finanzministeriums.