
Kiel (dpa/lno) – Die schwarz-grüne Landesregierung will kleineren Gemeinden in Schleswig-Holstein die Wahl hauptamtlicher Bürgermeister ermöglichen. «Wir stärken die kommunale Selbstverwaltung, in dem wir bereits in Gemeinden ab 2.000 Einwohnerinnen und Einwohnern einen hauptamtlichen Bürgermeister ermöglichen, um die Interessen der Bürgerinnen und Bürger bestmöglich zu vertreten», sagte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) der Deutschen Presse-Agentur. Auch in Gemeinden dieser Größe könnten Repräsentationsaufgaben aufgrund örtlicher Besonderheiten ehrenamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister überfordern.
Bisher ist die Regelung, dass Kommunen bis zu 8.000 Einwohnern normalerweise ehrenamtlich geleitet werden. Ab 4.000 Einwohnern können hauptamtliche Bürgermeister gewählt werden, wenn die Gemeindevertretung das beschließt.
«Wichtige gemeindliche Aufgaben wie zum Beispiel der Tourismus erfordern aufgrund des Umfanges und der Intensität der Wahrnehmung einen höheren zeitlichen Aufwand, der im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit als Bürgermeisterin oder Bürgermeister oft nicht mehr leistbar ist», sagte Sütterlin-Waack. Die Reform folge auf Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände. Wann sie in Kraft tritt, steht noch nicht fest.