
Kiel (dpa/lno) – Der Prozess gegen vier ehemalige Bundeswehr-Soldaten wegen Einbrüchen in Kasernen geht in eine neue Runde. Die Staatsanwaltschaft Kiel hat Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Eckernförde vom 11. April 2025 eingelegt. Das teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft auf dpa-Anfrage mit.
Den ehemaligen Soldaten war vorgeworfen worden, bei Einbrüchen in Kasernen Ausrüstung gestohlen zu haben. Die Taten sollen sich im Frühjahr des Jahres 2022 ereignet haben – in Kasernen in Alt Duvenstedt (Kreis Rendsburg-Eckernförde), Eckernförde und Seedorf (Landkreis Rotenburg) in Niedersachsen. Dabei sollen sie unter anderem Digitalkameras, Spezialkopfhörer mit Sprechsatz, Kompasse, Funkgeräte und Ferngläser gestohlen haben.
Das Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Eckernförde hatte gegen die Angeklagten drei Bewährungsstrafen zwischen einem und zwei Jahren sowie eine Jugendstrafe verhängt. Man sei nur von Einbruchsdiebstahl und nicht von gewerbsmäßigem Handel ausgegangen, hatte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung erklärt.
Staatsanwaltschaft hatte viel höhere Strafen gefordert
Mit seinem Urteil war das Gericht erheblich von den Forderungen der Staatsanwaltschaft abgewichen. Sie hatte für die beiden am schwersten belasteten Angeklagten Freiheitsstrafen von zwei Jahren und sechs Monaten beziehungsweise zwei Jahren und drei Monaten gefordert – unter anderem auch wegen einer geplanten Brandstiftung in einer Kaserne.
Für die beiden anderen Angeklagten hatte die Staatsanwaltschaft Bewährungsstrafen von einem Jahr und fünf Monaten und einem Jahr und drei Monaten gefordert. Die Verteidiger der Angeklagten hatten in ihren Plädoyers die Forderungen des Staatsanwalts als viel zu hart und unangemessen zurückgewiesen.
Für die Berufungshauptverhandlung werde die kleine Jugendstrafkammer des Landgerichts Kiel zuständig sein, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Zunächst müsse jedoch die schriftliche Urteilsbegründung vom Amtsgericht Eckernförde abgewartet werden.