
Flensburg/Husum (dpa/lno) – Gegen einen 68 Jahre alten Waffensammler aus Nordfriesland hat vor dem Amtsgericht Husum der Prozess wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz begonnen. Dem Mann wird vorgeworfen, 2017 in seinem Wohnhaus diverse Waffen und Munition ohne die nach dem Waffengesetz erforderliche Erlaubnis besessen zu haben.
Bei ihm wurden ein teilweise demilitarisiertes Maschinengewehr der Wehrmacht, eine veränderte Maschinenpistole, diverse Munition, Läufe verschiedener Kaliber und Hersteller, sowie weitere Waffenteile sichergestellt. Es sind zunächst drei weitere Verhandlungstage angesetzt.
Zunächst soll nur eine Waffe begutachtet werden
Nach Verlesung der Anklage, die die Verteidiger als unwirksam kritisierten, hatten sich die Prozessbeteiligten zu einem langen Rechtsgespräch zurückgezogen. Sie verständigten sich darauf, dass zunächst nur eine Waffe, das Maschinengewehr, begutachtet werden soll, wie ein Gerichtssprecher sagte. Laut Anklage soll der Verschluss der Waffe funktionsfähig sein. Ob dies tatsächlich so ist, soll morgen vor Beginn des morgigen Verhandlungstages von dem Sachverständigen festgestellt werden.
Mehrere Prozessanläufe
Es ist bereits der dritte Anlauf des Prozesses. Der Verhandlungsauftakt hätte nach Gerichtsangaben zunächst im September 2022 stattfinden sollen, musste jedoch aus Krankheitsgründen verschoben werden. Nach Verhandlungsauftakt am 6. April 2023 wurde das Verfahren wegen eines Ablehnungsgesuchs gegen die zuständige Richterin ausgesetzt.
Die Verhandlung des Amtsgerichts Husum findet in den Räumen des Landgerichts Flensburg statt, weil die Asservate sachgerecht aufbewahrt werden müssen. Hierfür fehlt es am Amtsgericht Husum an Kapazitäten.