
Hamburg (dpa/lno) – Im Prozess um das heimliche Aufstellen eines Weihnachtsbaums vor einer Hamburger Kita ist ein Gärtner auch in zweiter Instanz wegen Hausfriedensbruches schuldig gesprochen worden. In der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht wurde das Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom November jedoch abgeändert, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Danach wurde der 54-Jährige zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt und muss als Bewährungsauflage zusätzlich 2.400 Euro an eine Einrichtung für Kinder zahlen.
Das Amtsgericht hatte den 54-Jährigen im vergangenen November zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro verurteilt. Dagegen legte der Mann Berufung ein. Auch jetzt hat der Angeklagte Zeit, innerhalb einer Woche Revision einzulegen.
Der 54 Jahre alte Geschäftsführer eines Gartenpflanzenanbieters hatte 2023 in einer Dezembernacht auf dem umzäunten Gelände einer Kita im Hamburger Stadtteil Lokstedt heimlich einen großen Weihnachtsbaum aufgestellt und Geschenke darunter gelegt. Die Kita stellte Strafanzeige wegen Hausfriedensbruches.
Team und Kinder hatten zuvor gegen einen Baum entschieden
Zuvor hatte sie den Eltern bereits erklärt, dass sich das Team gemeinsam mit den Kindern im Sinne der Religionsfreiheit gegen einen Weihnachtsbaum entschieden habe. Dabei sollte es darum gehen, kein Kind und seinen Glauben auszuschließen. Weihnachtliche Dekoration rund um die Festtage – wie Adventskalender, Kränze und eingezogene Wichtel – gab es in der Kita dennoch, wie der Kitavorstand betonte. In den zehn Jahren seit Bestehen hätten sich Team und Kinder erst dreimal für einen Weihnachtsbaum entschieden. Mehrere Medien hatten dazu berichtet.
Der Richter ging in seiner Urteilsbegründung daher davon aus, dass dem Angeklagten der Grund für die Entscheidung gegen den Baum hinreichend bekannt gewesen sei. Eine Sprecherin des Gerichts betonte, dass das Urteil allein das unerlaubte Betreten des Geländes umfasst. Hätte der Gärtner den Baum vor dem Kita-Zaun aufgestellt, hätte es kein Verfahren gegeben.
Die Staatsanwaltschaft hatte angeboten, den Strafbefehl von August 2024 gegen eine Zahlung von 500 Euro einzustellen, das hatte der Gärtner abgelehnt. Deshalb ging der Fall vor Gericht.