Prozess um tödlichen Messerstich geht nach Plädoyers weiter

Der Prozess um einen tödlichen Messerstich in Hamburg-Billstedt geht in die Verlängerung. (Archivfoto)
Der Prozess um einen tödlichen Messerstich in Hamburg-Billstedt geht in die Verlängerung. (Archivfoto) Foto: Bernhard Sprengel/dpa

Hamburg (dpa/lno) – Nach den Plädoyers im Prozess um einen tödlichen Messerstich auf einen Jugendlichen in Hamburg-Billstedt verhandelt das Gericht weiter. Die Strafkammer am Landgericht habe am Mittwoch kein Urteil verkündet, sondern sei aufgrund von Hilfsbeweisanträgen der Verteidigung wieder in die Beweisaufnahme eingetreten, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Es wurden sechs neue Verhandlungstermine bis Ende September vereinbart. 

Geständnis zum Prozessauftakt

Dem 24 Jahre alten Angeklagten wird Totschlag vorgeworfen. Der Mann mit italienischer Staatsbürgerschaft hatte zum Prozessauftakt den tödlichen Messerangriff gestanden. Allerdings habe auch sein 17-jähriger Kontrahent ein Messer in der Hand gehabt. Laut Anklage wollte der junge Afghane am 25. Januar dieses Jahres einen 14-jährigen Freund aus einer Wohnung abholen. Doch der Angeklagte habe ihm den Zutritt verwehrt, so sei die Auseinandersetzung entstanden.

Tat von Videokamera aufgezeichnet

Der 17-Jährige habe wenig später mit mehreren anderen Personen das Haus verlassen. Auf dem Vorplatz des Mehrfamilienhauses soll der Angeklagte dem Jugendlichen ohne Vorwarnung eine lebensgefährliche Stichverletzung zugefügt haben. Der Verletzte versuchte zu fliehen, geriet aber ins Stolpern. Der Angeklagte soll auf den am Boden liegenden Jugendlichen getreten und ihn erneut mit dem Messer verletzt haben. 

Der 17-Jährige starb wenige Stunden später im Krankenhaus. Das gesamte Tatgeschehen wurde nach Angaben des Verteidigers von einer Videokamera aufgezeichnet.

Staatsanwalt und Verteidiger fordern Haftstrafe

Die Staatsanwaltschaft hatte in der vergangenen Woche eine Haftstrafe von zehn Jahren für den 24-Jährigen gefordert. Die Verteidigung sprach sich für eine Haftstrafe von weniger als zehn Jahren aus. Der Verteidiger habe auf eine Freiheitsstrafe im einstelligen, mittleren Bereich plädiert, sagte die Gerichtssprecherin.