
Hamburg (dpa/lno) – Im Prozess um die zweifache Vergewaltigung einer 82-Jährigen und weitere Gewalttaten haben die Richter ein Urteil gefällt. «Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wurde angeordnet», sagte eine Gerichtssprecherin. Der Mann sei schuldunfähig. Die beiden Vergewaltigungs-Fälle wurden eingestellt, die Richter bezogen sich in ihrem Urteil nur auf vier andere Gewalttaten.
Die Gründe: Es habe sich bereits früh im Prozess abgezeichnet, dass der Mann psychisch krank sei und nicht verurteilt werden, sondern allenfalls untergebracht werden könne, sagte die Gerichtssprecherin. In Absprache mit der Nebenklage seien die anderen Fälle deshalb eingestellt worden, denn so sei dem Opfer eine Aussage erspart geblieben. Die Vergewaltigungen waren dann nicht mehr Teil des Verfahrens.
Laut Anklage war der Mann Mitte Juli 2024 in die Wohnung der Seniorin im Stadtteil Hamm gelangt, als die Tür zum Lüften offenstand. Er habe die Frau in ihr Schlafzimmer gedrückt und gegen ihren Willen den Geschlechtsverkehr vollzogen. Nur wenige Tage später habe der Mann erneut die Wohnung der Frau betreten, als die Tür erneut offenstand. Diesmal habe er die Seniorin in die Wohnung eines Bekannten im Obergeschoss gezogen und sie dort vergewaltigt.
Gut eine Woche später nahm die Polizei den Angeklagten fest. Seitdem saß er in Untersuchungshaft. Auch die Staatsanwaltschaft ging in ihrem Plädoyer von der Schuldunfähigkeit des Mannes es aus. Die Verteidigung beantragte einen Freispruch.
Angriff auf weitere Frau
Der 36-Jährige ist ohne Beruf. Ihm wurden in dem Verfahren weitere Straftaten zur Last gelegt, die Grundlage der Entscheidung der Richter waren. Am 5. Januar 2023 schubste er eine ihm völlig unbekannte Frau, die vor einem Café in Hamburg-Horn stand, mit großer Wucht. Als sie ihn zur Rede stellen wollte, schlug er sie mit der Faust zu Boden und trat auf sie ein. Erst als Zeugen eingriffen, habe er von ihr abgelassen. Die Frau erlitt zahlreiche Verletzungen.
Kurz darauf versuchte er, auf eine hinzugekommene Passantin eine Getränkeflasche zu werfen. Die Flasche traf einen Mann, der mit seinem Kind im Kinderwagen vorbeiging. Der Angeklagte habe sich heftig gegen die Beamten gewehrt, die ihn in einen Funkstreifenwagen setzen wollten. Er habe sie getreten, bespuckt und beleidigt.
Gut ein Jahr später, am 17. Januar 2024, griff er erneut Polizisten an, die zu einem Einsatz wegen Sachbeschädigung im Stadtteil Hamm gekommen waren. Der Angeklagte war nach Angaben der Sprecherin wegen Körperverletzung einschlägig vorbestraft.