Revision im Fake-Rocker-Fall verworfen

Mit der Revision beim BGH ist ein verurteilter Fake-Rocker aus Schleswig-Holstein gescheitert.
Mit der Revision beim BGH ist ein verurteilter Fake-Rocker aus Schleswig-Holstein gescheitert. Foto: Uli Deck/dpa

Karlsruhe (dpa/lno) – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision eines Mannes verworfen, der vom Landgericht Kiel wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden war. Ein Detail änderten die Karlsruher Richter nach BGH-Angaben am Urteil vom vergangenen August jedoch: Die Verurteilung wegen Betrugs wurde in eine Verurteilung wegen Erpressung geändert. Das hat keine Auswirkungen auf das Strafmaß.

Das Landgericht hatte es als erwiesen angesehen, dass sich der damals 44 Jahre alte Angeklagte über Jahre als Mitglied einer Rockervereinigung ausgegeben und von einem befreundeten Paar 69.000 Euro erpresst hatte. Von 2016 bis 2018 hatte er über den Messengerdienst WhatsApp unter dem Pseudonym «Cadir Öz» viermal Nachrichten mit Geldforderungen im vier- und fünfstelligen Bereich und Bedrohungen an das befreundete Ehepaar geschickt.