
Karlsruhe (dpa/lno) – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision im Fall einer Auto-Attacke während einer AfD-Gegendemo in Henstedt-Ulzburg (Kreis Segeberg) zurückgewiesen. Das Landgericht Kiel hatte den zum Tatzeitpunkt 19 Jahre alten Angeklagten im Dezember 2023 zu einer Jugendstrafe von drei Jahren verurteilt. Er habe sich der gefährlichen Körperverletzung sowie des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr schuldig gemacht.
Der junge Mann war im Oktober 2020 am Rande einer Demonstration gegen eine AfD-Veranstaltung mit einem Auto auf den Gehweg gefahren und hatte dabei vier Gegendemonstranten verletzt. Bei der AfD-Veranstaltung mit dem damaligen AfD-Vorsitzenden Jörg Meuthen ging es um die Folgen der Corona-Krise.
Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs beschloss in seiner jetzt veröffentlichten Entscheidung vom 11. März, die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Kiel vom 21. Dezember 2023 als unbegründet zu verwerfen. Die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Revisionsrechtfertigung habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.