Schleswig-Holstein verlängert Maßnahmen gegen Schweinepest

In Schleswig-Holstein soll es weiterhin Anreize für ein Monitoring der Schweinepest geben. (Illustration)
In Schleswig-Holstein soll es weiterhin Anreize für ein Monitoring der Schweinepest geben. (Illustration) Foto: Lino Mirgeler/dpa

Kiel (dpa/lno) – Das Land, die Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein haben das gemeinsame Maßnahmenpaket gegen die Afrikanische Schweinepest zum dritten Mal verlängert. Das 2018 initiierte Abkommen soll damit erneut um zwei Jahre fortgesetzt werden, wie das Landwirtschaftsministerium mitteilte. 

«Die Maßnahmen sind vor dem Hintergrund des aktuellen Auftretens der Afrikanischen Schweinepest in Hessen und Rheinland-Pfalz ein starkes Signal für eine gemeinsam getragene Prävention im Land», sagte Landwirtschaftsstaatssekretärin Anne Benett-Sturies. Sie hätten sich bereits bewährt.

Wie sehen die Maßnahmen aus?

Die Maßnahmen böten den Jägerinnen und Jägern in Schleswig-Holstein weiterhin verbesserte Bedingungen für die Schwarzwildjagd. Mit dem Paket erhalten Jägerinnen und Jäger laut Ministerium eine finanzielle Aufwandsentschädigung im Zusammenhang mit totem Schwarzwild. Wer bei der Jagd ein solches Fallwild finde und daraufhin eine Probe für eine Untersuchung auf Schweinepest entnehme und das Wild ordnungsgemäß entsorge, bekomme eine Entschädigung in Höhe von 50 Euro.

Dieses Monitoring der Tierseuche sei im Sinne eines Frühwarnsystems wichtig, um eine mögliche Verbreitung frühzeitig zu entdecken. Infizierte Wildschweine könnten innerhalb weniger Tage an der Infektion mit dem Virus sterben. Das Virus bleibe jedoch in den Kadavern über lange Zeit infektiös und könne weitere Tiere anstecken, hieß es weiter.

Wer trägt die Kosten?

Der finanzielle Rahmen des verlängerten Maßnahmenpakets liegt nach Angaben des Ministeriums bei 150.000 Euro pro Jahr. Die Kosten teilten sich jeweils zur Hälfte die Kreise und kreisfreien Städte mit dem Land. Die darin enthaltene Aufwandsentschädigung für die Jägerinnen und Jäger werde ausschließlich vom Land getragen.

Für Tiere tödlich – für Menschen ungefährlich

Für Wild- und Hausschweine ist die Schweinepest nicht heilbar und verläuft fast immer tödlich. Für Menschen und andere Tierarten ist sie laut Bundesagrarministerium ungefährlich – auch, wenn man Fleisch infizierter Tiere verzehre.