Hamburg (dpa/lno) – Hamburgs rot-grüner Senat hat das geplante Gesetzespaket zur Reform der Grundsteuer mit neuen Hebesätzen auf den Weg gebracht. Das sogenannte Grundsteueränderungsgesetz soll im Oktober von der Bürgerschaft beschlossen werden, wie die Finanzbehörde mitteilte. Erstmals fällig werde die neue Grundsteuer Ende April 2025. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2018, das das bisherige bundesweite Grundsteuerrecht für verfassungswidrig erklärt hat.
Nun erhöht sich der Satz im Bereich Wohnen (Grundsteuer B) in Hamburg erstmals seit 2005 von 540 auf 975 Prozent, wie die Behörde mitteilte. Für Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) soll ein Satz von 100 statt bislang 225 Prozent gelten. Ein neuer, besonders hoher Hebesatz von 8.000 Prozent ist für unbebautes, aber baureifes Land (Grundsteuer C) vorgesehen, um Spekulationen zu verhindern und den Wohnungsbau zu beschleunigen.
Neue Grundsteuer soll aufkommensneutral bleiben
Mit den neuen Werten möchte der Senat sicherstellen, dass die Grundsteuer B insgesamt sowie in den Bereichen «Wohnen» und «Nicht-Wohnen» aufkommensneutral bleibt. Die einzelnen Ermäßigungen für Wohnen, für die normale Wohnlage, geförderte oder denkmalgeschützte Wohnungen blieben erhalten. Zudem werde die bislang nur für Gewerbegrundstücke konzipierte Härtefallregelung auf Wohngrundstücke ausgedehnt. Die Messzahl für Nutzflächen soll 0,87 betragen, der Bereich Wohnen bleibe bei 0,7.
Finanzsenator Andreas Dressel nannte die Grundsteuerreform einfach und gerecht. «Zwar wird es systemwechselbedingt zwangsläufig Belastungsverschiebungen geben, aber insgesamt sowie jeweils auch in den Bereichen Wohnen und Nicht-Wohnen bleibt die neue, für fast alle relevante Grundsteuer B aufkommensneutral.» Der SPD-Politiker kündigte an, dass es im Herbst wieder eine hamburgweite Info-Kampagne geben werde.
Linksfraktion hält neues Steuermodell für ungerecht
Die Linksfraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft hält die Reform dagegen für ungerecht. «Mit den jetzt vom Senat eingebrachten Hebesätzen steigt die Grundsteuerbelastung besonders in den Außenbezirken mit früher günstigem Bodenrichtwert merklich an», sagte deren haushaltspolitischer Sprecher David Stoop. In manchen Fällen vervielfache sich die Belastung. «Auch für Gewerbetreibende mit größeren Flächen in den Randlagen droht die Grundsteuer zu einer relevanten Belastung zu werden.»
Grund sei, dass bei Wohnlagen nur zwischen zwei Lagen differenziert werde. «Das spiegelt den tatsächlichen Immobilienwert in Hamburg überhaupt nicht wider», sagte Stoop. Bei gewerblichen Lagen gebe es gar keine Differenzierung: «Dort zahlt eine Kfz-Werkstatt in Bergedorf je Quadratmeter Nutzfläche genau so viel wie eine Bank am Ballindamm.» Die Profiteure seien Eigentümer von Immobilien in Spitzenlagen. «Das ist ungerecht. Wir fordern, dass sich die Besteuerung stärker am Verkehrswert orientiert.»
353 Euro Steuer für eine 100-Quadratmeter-Wohnung in normaler Lage
Nach früher vorgelegten Beispielrechnungen der Finanzbehörde müssen Eigentümer eines 100 Quadratmeter großen Einfamilienhauses in guter Wohnlage mit einer Grundstücksfläche von 1.000 Quadratmetern künftig 731 Euro zahlen. Liegt das Haus in einer normalen Wohnlage, so wären es jährlich 646 Euro. Für eine 100 Quadratmeter große Eigentumswohnung in normaler Wohnlage wären 353 Euro zu entrichten. Mieter sind von der Steuer nur indirekt betroffen, weil Vermieter die Zahlung auf die Nebenkosten umlegen können. Bislang nimmt Hamburg jährlich 510 Millionen Euro an Grundsteuer ein. Diese Summe soll in etwa gleich bleiben.