Serie von Angriffen auf Bahnhöfen – Mann muss in Psychiatrie

Nach einem gut zweijährigen Verfahren steht fest: Der Angeklagte ist psychisch krank.
Nach einem gut zweijährigen Verfahren steht fest: Der Angeklagte ist psychisch krank. Foto: Marcus Brandt/dpa

Hamburg (dpa/lno) – Wegen einer Serie von Angriffen auf Menschen an Hamburger Bahnhöfen ist ein 35-Jähriger zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Außerdem ordnete das Landgericht die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil des Landgerichts vom 4. Oktober vergangenen Jahres, wie eine Gerichtssprecherin in Hamburg mitteilte. Es ist damit rechtskräftig.

Der Türke hatte am 13. März 2022 am Hamburger Hauptbahnhof einen Obdachlosen, der ihn um eine Zigarette angebettelt hatte, beinahe getötet. Nach Schlägen und Tritten war er dem flüchtenden Mann gefolgt und hatte ihm laut Gericht mit großer Wucht ein Messer in den Rücken gestoßen. Nur dank einer schnellen notärztlichen Behandlung überlebte der damals 31-Jährige. Das Landgericht wertete die Tat als versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung.

Verletzung mit abgebrochener Bierflasche

Zuvor hatte der Angeklagte am 25. Juli 2021 einen Mann am U-Bahnhof St. Pauli mit einem Cuttermesser verletzt. Daraufhin kam der Angeklagte in Untersuchungshaft, wo er einer Vollzugsbeamtin drohte, sie «abzustechen». Als ihn Beamte auf eine Sicherheitsstation bringen wollten, leistete er Widerstand. 

Wenige Tage nach seiner Entlassung aus der Haft griff er den Angaben zufolge am 24. Oktober 2021 einen Mann am U-Bahnhof Schlump an und verletzte ihn mit einer abgebrochenen Bierflasche am Kopf. 

Am 28. November 2021 beleidigte er am U-Bahnhof Kellinghusenstraße frühmorgens einen Mann und eine Frau auf dem gegenüberliegenden Bahnsteig in obszöner Weise. Dann lief er durch das Gleisbett schlug das Paar und einen Mann, der den beiden zu Hilfe kommen wollte, wie es weiter hieß.

Am 4. März 2022 attackierte er zwei Männer am U- und S-Bahnhof Barmbek mit einer Bierflasche.

Psychiatrie statt Sicherungsverwahrung

In erster Instanz hatte das Landgericht den Angeklagten am 17. März 2023 zu neun Jahren Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt. Die Strafkammer bescheinigte dem Angeklagten eine «Grundaggressivität», aber keine psychische Erkrankung. Diese Feststellung hob der Bundesgerichtshof auf, der Fall musste erneut von einer anderen Strafkammer am Landgericht verhandelt werden. Diese Kammer reduzierte die Haftstrafe um zwei Jahre und ordnete die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.