Hamburg (dpa/lno) – Mehr als ein Jahr nach einem tödlichen Unfall mit einem Radfahrer muss sich am Donnerstag ein Lastwagenfahrer vor dem Amtsgericht in Hamburg-Altona verantworten. Dem Angeklagten werde fahrlässige Tötung vorgeworfen, teilte die Gerichtspressestelle mit. Er soll am 29. August 2023 beim Abbiegen mit seinem Lkw-Gespann von der Osdorfer Landstraße auf einen für Lastkraftwagen nicht zugelassenen Supermarktparkplatz einen 15 Jahre alten Radfahrer erfasst und überrollt haben. Zudem habe er die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit überschritten und den 15-Jährigen «aus vermeidbarer Unachtsamkeit übersehen». Der Jugendliche starb noch an der Unfallstelle.
Einen Tag nach dem tödlichen Unfall hatte die Polizei mitgeteilt, dass der Lastwagen gar nicht auf den Parkplatz hätte fahren dürfen. Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen sei das Einfahren auf den Parkplatz durch ein Verkehrsschild untersagt. Zahlreiche Menschen, die den Unfall im Hamburger Stadtteil Groß Flottbek gesehen hatten, wurden seelsorgerisch betreut. Wenige Tage nach dem Unfall hatte der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) eine Mahnwache für den 15-Jährigen veranstaltet und ein sogenanntes Ghostbike aufgestellt – die weiß lackierten Fahrräder sollen an getötete Radfahrer erinnern.