Urteil gegen Ex-Staatsanwalt wegen Vergewaltigung aufgehoben

Der BGH hat das Urteil gegen einen früheren Staatsanwalt aufgehoben. (Archivfoto)
Der BGH hat das Urteil gegen einen früheren Staatsanwalt aufgehoben. (Archivfoto) Foto: Marcus Brandt/dpa

Lübeck/Leipzig (dpa) – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil gegen einen früheren Staatsanwalt wegen Vergewaltigung seines Sohnes aufgehoben. Der 5. Strafsenat in Leipzig habe die Sache nach Revision von Verteidigung und Staatsanwaltschaft zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Lübeck zurückverwiesen, teilte der BGH mit. Grund sei ein Rechtsfehler bei der Beweiswürdigung einer für die Beurteilung der Schuldfähigkeit des Mannes besonders wichtigen Zeugenaussage. Zuvor hatte «Der Spiegel» berichtet.

Das Landgericht hatte den damals 52 Jahre alten Angeklagten am 14. Februar 2024 zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Von der Strafe galten vier Monate bereits als verbüßt. Der Sohn war zum Tatzeitpunkt Ende März 2019 acht Jahre alt.

Verteidigung

Verteidiger Johann Schwenn hatte bereits nach der Urteilsverkündung erklärt: «Dass das Urteil mit der Revision angefochten werden wird, das ist klar.» Nach der Entscheidung des BGH sagte er dem Nachrichtenmagazin, «es sind deutliche Worte, die einen Freispruch für unseren Mandanten in einer neuen Hauptverhandlung nahelegen». Die Verteidigung hatte in dem Prozess wie die Staatsanwaltschaft einen Freispruch gefordert.

Der Mann bestritt das schreckliche Geschehen nicht, will in jener Nacht aber im Schlaf gehandelt haben. Die 7. Große Strafkammer folgte nicht der These der Verteidigung, wonach der Mann die Tat beim Schlafwandeln begangen habe. In dem Prozess ging es weniger um die sexuellen Handlungen selbst, als um die Umstände in jener Nacht Ende März 2019 im Schlafzimmer der Familie. Als seine Ehefrau den Angeklagten am nächsten Morgen mit den Vorwürfen konfrontiert habe, habe dieser keine Erinnerung mehr an den Vorfall gehabt. Später zeigte er sich selbst an. Seine Frau reichte die Scheidung ein.