
Karlsruhe (dpa/lno) – Das Urteil des Landgerichts Kiel gegen einen Rentner wegen vielfachen sexuellen Kindesmissbrauchs ist weitgehend rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hob die Entscheidung aus dem November 2023 auf Revision des Angeklagten allerdings in Teilen auf. In vier Fällen muss deshalb vor einer anderen Jugendkammer neu verhandelt werden.
Eine Jugendkammer hatte den Mann wegen vielfachen sexuellen Kindesmissbrauchs zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt. Geurteilt wurde nach früheren Angaben eines Gerichtssprechers wegen 270 Taten an sieben Kindern, teilweise in Tateinheit mit der Herstellung von Kinderpornografie.
Angeklagt waren deutlich mehr Taten. Die Kammer sprach den Opfern Zahlungen in Höhe von 1.000 Euro bis 20.000 Euro zu. Der Angeklagte aus dem Kreis Segeberg habe einer Therapie zugestimmt. Daher verzichtete das Gericht dem Bericht zufolge auf Sicherungsverwahrung im Anschluss an die Freiheitsstrafe.