Flensburg (dpa/lno) – Das Urteil des Landgerichts Flensburg gegen einen Mann, der einen Mitbewohner mit einem Stich in den Kopf getötet hat, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision des Angeklagten als unbegründet, wie das Landgericht Flensburg mitteilte.
Der Mann war im Februar wegen Totschlags zu neun Jahren Haft verurteilt worden. Er soll am 19. Dezember 2022 einen Mitbewohner bei einem Streit mit einem heftigen Messerstich durch die Schädeldecke tödlich verletzt haben. Trotz einer Notoperation starb der Mann wenige Tage nach der Tat. Täter und Opfer stammen aus Somalia. Der Täter flüchtete zunächst; dreieinhalb Wochen nach der Tat wurde er im französischen Lille gefasst.
Zwischenfall bei der Urteilsverkündung im Februar
Während der Urteilsverkündung im Februar kam es zu einem dramatischen Zwischenfall: Der damals 24 Jahre alte Angeklagte schluckte Stücke einer Rasierklinge und lag danach blutend am Boden. Er blieb aber ansprechbar und wurde in ein Krankenhaus gebracht. Da der Angeklagte sich selbst verhandlungsunfähig gemacht hatte, wurde die Urteilsverkündung fortgesetzt, noch in der Nacht konnte der Mann vom Krankenhaus zurück ins Gefängnis verlegt werden.
Ob es sich um einen Suizidversuch handelte, war nach damaligen Gerichtsangaben zumindest zu hinterfragen. So sei kurz zuvor ein Gespräch mit dem Angeklagten geführt worden, bei dem dieser unauffällig gewesen sei. Die Möglichkeit einer Haftstrafe habe dabei wegen der Plädoyers bereits im Raum gestanden.