
Lüneburg (dpa) – Im Lüneburger Prozess um die Produktion und den Verkauf gewaltverherrlichender Rechtsrockmusik haben Anwälte von vier Angeklagten auf Freispruch plädiert. Die Beteiligung ihrer Mandanten ist nach Auffassung der Verteidiger nicht erwiesen. Die Verteidigung des 35 Jahre alten Hauptbeschuldigten kam am Montag noch nicht zu Wort.
Er soll als Rädelsführer Tonträger mit volksverhetzendem Inhalt verkauft und produziert haben. Für den vorbestraften Mann aus Bardowick bei Lüneburg hatte die Generalstaatsanwaltschaft Celle eine Haftstrafe von drei Jahren und acht Monaten gefordert. Der Lüneburger soll sein Geschäft mit einem Hamburger (55 Jahre) und einem in Escheburg (46, Schleswig-Holstein) lebenden Sachsen betrieben haben.
Netzwerk wurde immer größer
Für den Hamburger steht ein Strafmaß von drei Jahren und zwei Monaten im Raum, für den 46 Jahre alten Techniker zweieinhalb Jahre Haft. Das Trio soll eine kriminelle Vereinigung gebildet haben. Von 2018 bis Oktober 2023 sei das Netzwerk immer größer geworden, der Vertrieb von nationalsozialistischer, antisemitischer und rassistischer Ideologie professionalisiert worden.
Mitgewirkt haben sollen beim Ankauf von Lizenzen und der Gestaltung der Cover von Schallplatten auch zwei weitere Männer – einer aus Berlin (48), einer aus Achstetten in Baden-Württemberg (40), gebürtig in Sachsen-Anhalt. Sie könnten nach der Forderung der Staatsanwaltschaft mit Bewährungsstrafen unter zwei Jahren davonkommen.
Texte mit Aufrufen zu Hass und exzessiver Gewalt gegen Ausländer
In den Texten bekannter Bands, die das Trio vertrieben haben soll, werde der Holocaust geleugnet und Größen des NS-Regimes verherrlicht, heißt es von der Anklagebehörde. Die Texte riefen zu Hass und exzessiver Gewalt gegen Ausländer auf und stachelten unter anderem gegen Juden und Schwarze auf. Mehr als 28.000 Tonträger sollen verkauft und geschätzt mindestens 285.000 Euro erwirtschaftet worden sein.
Der Prozess wird am 4. April mit weiteren Plädoyers der Verteidiger fortgesetzt.