Hamburg (dpa/lno) – Die Volksinitiative «Hamburg Werbefrei» zur Reduzierung der Außenwerbung hat sich vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht gegen den Senat weitgehend durchgesetzt. Den sieben Leitsätzen des Urteils zufolge ist das Volksbegehren grundsätzlich mit höherrangigem Recht vereinbar und inhaltlich nachvollziehbar. Auch werde das Haushaltsrecht der Bürgerschaft nicht wesentlich beeinträchtigt.
«Einschränkungen kommerzieller Werbung, die generalisierend nach abstrakt bestimmten Inhaltsarten anhand ihres gesellschaftlichen Kontexts differenzieren, sind weder ein Verbot einer bestimmten Meinung noch richten sie sich gegen die Meinungsfreiheit als solche», entschied das Gericht. Mit Blick auf bestehende Werbeanlagen entschieden die Richter aber auch, dass die Eigentumsgarantie gegenüber Maßnahmen der öffentlichen Gewalt schütze. «Ein Eingriff in die nach früherem Recht entstandenen Rechte unterliegen besonderen verfassungsrechtlichen Schranken.»
Was will die Volksinitiative?
Die Volksinitiative «Hamburg Werbefrei» möchte eine zunehmende optische Dominanz von Reklame im öffentlichen Raum zurückdrängen und deshalb die Hamburgische Bauordnung entsprechend ändern. Dazu zähle ein grundsätzliches Verbot von digitalen Werbeanlagen und Wechsellichtanlagen, eine Reduzierung der Anzahl von Werbeanlagen, insbesondere auf öffentlichem Straßengrund, sowie gestalterische Vorgaben.
Nach Angaben der Initiative ist die Zahl von Werbeanlagen auf öffentlichem Grund in Hamburg seit 2010 von 1.000 auf mehr als 4.000 gestiegen. Hinzu komme eine zunehmende Digitalisierung. «Die animierten und bewegten Inhalte solcher Anlagen ziehen die Aufmerksamkeit auf sich und erzeugen eine unerwünschte Unruhe im Stadtraum», sind die Initiatoren überzeugt.
Um ihr Anliegen durchzusetzen, hatte die Volksinitiative bereits 2022 ausreichend Unterschriften gesammelt, um ein Volksbegehren als zweite Stufe des Volksgesetzgebungsverfahrens angehen zu können. Doch dem machte Hamburgs rot-grüner Senat einen Strich durch die Rechnung, indem er den Gesetzentwurf der Initiative vom Landesverfassungsgericht überprüfen ließ – und nun verlor.
Die Initiative will das Volksbegehren und den möglichen Volksentscheid als letzte Phase des Gesetzgebungsverfahrens nun im kommenden Jahr angehen. Für das Volksbegehren voraussichtlich im April oder Mai benötigt die Initiative knapp 66.000 Unterschriften. Ursprünglich war ein Volksentscheid bereits parallel zur Europawahl in diesem Jahr geplant.
Initiative: Sieg David gegen Goliath und schwere Schlappe für den Senat
Antonia Petschat, Vertrauensperson der Volksinitiative «Hamburg Werbefrei» sprach von einem Sieg David gegen Goliath. «Die Profitinteressen der Werbeindustrie, die von den Regierungsparteien SPD und Grüne rücksichtslos verteidigt werden, haben sich gegen die Interessen der Bürger:innen Hamburgs, die jetzt endlich mitentscheiden dürfen, nicht
durchsetzen können.» Ihr Kollege Martin Weise betonte, sehr viele Menschen hätten die Schnauze voll von der Dauerbelästigung durch Werbemonitore in den Straßen. «Sie bekommen jetzt endlich die Möglichkeit, diese Fehlentwicklung zu stoppen.»
Die Vertrauensperson Erik Flick sagte, das Urteil sei eine schwere Schlappe für den Senat. Das Gericht sei in allen wesentlichen Punkten der Argumentation der Initiative gefolgt. «Wir erwarten jetzt, (…) dass die Regierungsfraktionen SPD und Grüne die Gespräche mit unserer Initiative sofort wieder aufnehmen.» Außerdem erwarte die Initiative, «dass jetzt keine weiteren Fakten geschaffen werden». Die Linken-Bürgerschaftsabgeordnete Heike Sudmann nannte das Urteil eine gute Nachricht für die Menschen. «Jetzt haben sie es in der Hand, zu entscheiden, wie sie den öffentlichen Raum künftig gestalten wollen.»