Hamburg (dpa/lno) – Die Zahl der Abtreibungen ist im vergangenen Jahr in Hamburg um 18,8 Prozent gesunken, in Schleswig-Holstein dagegen um 4,6 Prozent gestiegen. Das geht aus Zahlen des Statistikamts Nord hervor. Demnach wurden für Hamburg 3.519 Schwangerschaftsabbrüche erfasst, nach 4.334 im Vorjahr. In Schleswig-Holstein zählten die Statistiker 3.396 Abtreibungen, nach 3.246 im Jahr 2022.
Die Zahlen schwanken von Jahr zu Jahr, ohne eine eindeutige Tendenz. Im Jahr 2000 waren in Hamburg 4.735 Embryos abgetrieben worden, im Jahr 2015 nur 3.324. In Schleswig-Holstein, das rund eine Million Einwohner mehr hat, waren im Jahr 2000 offiziell 3.702 Schwangerschaften abgebrochen worden. Im Jahr 2015 waren es mit 2.998 deutlich weniger.
Hat eine Klinik ihren Standort gewechselt?
Über die Ursachen der Schwankungen können die Statistiker nur spekulieren. Zum Beispiel könne eine Klinik oder eine Praxis den Standort gewechselt haben, erklärte ein Sprecher. Informationen dazu liegen dem Amt jedoch nicht vor. Die Statistik werde zentral vom Statistischen Bundesamt geführt. Die genannten Zahlen beziehen sich auf den Ort des Eingriffs.
Betrachtet man den Wohnsitz der Schwangeren, ergibt sich ein etwas anderes Bild. Demnach zählte das Statistikamt im vergangenen Jahr in Hamburg 2.930 Abtreibungen, nach 3.465 im Vorjahr. Das bedeutet einen Rückgang um 15,4 Prozent. In Schleswig-Holstein wurden 3.504 Schwangerschaften von Frauen mit Wohnsitz im Norden abgebrochen. Im Jahr 2022 waren 3.533 Abbrüche erfasst worden, woraus sich ein leichtes Minus von 0,8 Prozent ergibt.
Zum Vergleich: Laut Statistischem Jahrbuch wurden im Jahr 2022 in Schleswig-Holstein 23.953 Kinder geboren, in Hamburg 19.054.
Nur wenige Abbrüche nach medizinischer Indikation
Die weitaus meisten Abtreibungen – 97 Prozent in Hamburg und 98 Prozent in Schleswig-Holstein – erfolgten nach der Beratungsregelung. Nur selten ging dem Schwangerschaftsabbruch eine medizinische Indikation voraus, mit der eine schwerwiegende Gefahr für das Leben oder die Gesundheit der Frau bescheinigt wird. In Hamburg waren das im vergangenen Jahr 86 Fälle, in Schleswig-Holstein 66. Eine kriminologische Indikation, etwa nach einer Vergewaltigung, ist der Statistik zufolge eine extrem große Ausnahme.
Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland grundsätzlich strafbar für alle Beteiligten. Lässt sich die Frau jedoch von einer staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle beraten, darf ein Arzt den Abbruch bis zum Ende der zwölften Woche nach der Empfängnis vornehmen.