Zollstreitigkeiten werden künftig in Hamburg verhandelt

Zollstreitigkeiten in Mecklenburg-Vorpommern sollen künftig am Finanzgericht Hamburg verhandelt werden. (Archivbild)
Zollstreitigkeiten in Mecklenburg-Vorpommern sollen künftig am Finanzgericht Hamburg verhandelt werden. (Archivbild) Foto: Christian Charisius/dpa

Schwerin/Hamburg (dpa) – Zollstreitigkeiten im Nordosten werden künftig nicht mehr von Finanzrichtern in Mecklenburg-Vorpommern entschieden, sondern in Hamburg. Der Landtag hat beschlossen, dass MV sich dem Zollsenat des Finanzgerichts Hamburg anschließt. «Der Zollsenat wird dann für den gesamten norddeutschen Raum zuständig sein», erläuterte Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Linke). Seit 1981 ist er bereits für Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein zuständig.

Beim bisher zuständigen Finanzgericht Greifswald sind jährlich nur sieben bis elf Verfahren in Zollsachen eingegangen, berichtete die Ministerin. Die Verfahren seien dennoch komplex und zeitintensiv gewesen. Nun könne man Vorteile der Spezialisierung in Hamburg nutzen. Man werde einen Staatsvertrag schließen. Er soll den Planungen zufolge am 1. Juli in Kraft treten.

Bei den Verfahren geht es den Angaben zufolge zum Beispiel um die Zahlung von Abgaben für ein- oder ausgeführte Waren oder um den Umgang mit der Herstellung, Lagerung, Beförderung und Verwendung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren wie Alkohol, Tabak, Mineralöl und Strom. Diese Streitigkeiten seien geprägt vom EU-Recht, das wegen der Vielzahl von Verordnungen und Richtlinien kaum überschaubar und zudem häufig äußerst kurzlebig sei. Die Rechtsstreitigkeiten seien für die Beteiligten und die Zollverwaltung in der Regel aber von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung.