Zuständigkeit über Halbwaisen nach Tötungsdelikt strittig

Das Jugendamt der Stadt Göttingen ist nach eigener Auffassung nicht mehr zuständig. (Illustration)
Das Jugendamt der Stadt Göttingen ist nach eigener Auffassung nicht mehr zuständig. (Illustration) Foto: Max Nikelski/dpa

Göttingen (dpa/lni) – Die Zuständigkeit für vier Halbwaisen aus Göttingen ist nach der Tötung der Mutter strittig. Die Stadt Göttingen und der Kreis Steinburg in Schleswig-Holstein sind sich über die Zuteilung der Vormundschaft uneinig, wie die Stadt Göttingen mitteilte. Demnach betreffe die Frage der Zuständigkeit die vier Kinder in ihrem Alltag allerdings weniger. Laut Medienberichten der «Hessische/Niedersächsischen Allgemeinen» und des NDR kritisierte die Tante der Kinder das Jugendamt Göttingen, sich nicht ausreichend um die Kinder gekümmert zu haben.

Der zum Tatzeitpunkt Anfang Mai 39 Jahre alte Vater der Kinder steht im Verdacht, seine von ihm getrennt lebende 34-jährige Frau in deren Wohnung getötet zu haben. Der syrische Beschuldigte sitzt in Rosdorf nahe Göttingen in Untersuchungshaft.

Genauer Wohnort der Kinder geheim

Unmittelbar nach der Tat wurden die vier Kinder durch das Jugendamt der Stadt Göttingen in einer Bereitschaftspflegefamilie untergebracht. Am Tag darauf wurden sie auf eigenen Wunsch hin zu ihrer Tante nach Itzehoe (Kreis Steinburg) in Schleswig-Holstein gebracht. Wo die vier Kinder über einen Monat nach der Tat genau leben, gab die Stadt nicht bekannt. Ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort sei aber derzeit weiter im Raum Itzehoe.

Das Jugendamt der Stadt Göttingen sieht die Vormundschaft über die Kinder daher nun beim Kreis Steinburg. Die Göttinger Behörde hatte die Fürsorgepflicht zwei Tage nach der Tat von einem Amtsgericht übertragen bekommen. Die Stadt gehe auch nicht davon aus, dass die Kinder nach Göttingen zurückkehren. Sie seien erst wenige Wochen vor der Tat aus Schleswig-Holstein nach Göttingen gezogen und hätten dort keine sozialen Bindungen. Der Kreis Steinburg sehe das anders. Das Thema solle nun im Hintergrund zwischen den Kommunen besprochen werden.

Die Stadt Göttingen teilte zudem mit, sich auch nach dem Umzug der Kinder zu ihrer Tante noch um sie gekümmert zu haben. So habe das Jugendamt 1.200 Euro Soforthilfe über die Opferhilfe des Weißen Rings organisiert sowie eine Therapie angeboten. Absprachen mit dem Kreis Steinburg, der sich zunächst in Amtshilfe um die Kinder kümmern sollte, gestalteten sich demnach zunächst schwierig.

«Das Wohlergehen der Kinder stand für uns stets an erster Stelle», sagte Göttingens Jugenddezernentin Maria Karaus. Der Fall habe die Behörden vor viele Herausforderungen gestellt, aber die Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen hätten mit großem Engagement und Einfühlungsvermögen gehandelt, sagte zudem der Leiter des Jugendamts Göttingen, Klaus Dieter Schmidt. 

Die Stadt Göttingen sieht sich auch über die Frage der Vormundschaft hinaus inzwischen nicht mehr zuständig. Mitte Mai habe sich herausgestellt, dass für die finanziellen Belange der Kinder der Landkreis Göttingen und dessen Jugendamt zuständig seien. Denn: Der letzte Wohnort des Vaters und auch die Justizvollzugsanstalt Rosdorf lägen in dem Kreisgebiet. Die Zuständigkeit wurde demnach am 30. Mai übergeben. Die Stadt sei nur übergangsweise zuständig gewesen, da die Kinder dort bis zur Tat mit der Mutter wohnten.