Hamburg (dpa/lno) – Die Hamburger Polizei fahndet nach zwei untergetauchten Sicherungsverwahrten. Einer von beiden habe seit Ende vergangenen Jahres in einem Wohnheim gelebt und sei seit dem 20. August nicht in die Einrichtung eines Fürsorgevereins zurückgekehrt, teilte die Justizbehörde mit. Der andere sei am 12. August nicht von der Arbeit zurückgekehrt.
Aus Datenschutzgründen könnten keine näheren Angaben zu den beiden Personen gemacht werden. Es handele sich jedoch nicht um Sexualstraftäter, erklärte eine Sprecherin der Behörde. Zuständig seien die Staatsanwaltschaften Aachen und Dortmund, weil die Sicherungsverwahrungen von den dortigen Landgerichten angeordnet wurden.
Anders als die Haft ist die Sicherungsverwahrung keine Strafe. Sie dient dazu, die Allgemeinheit vor Straftätern zu schützen, die ihre Strafe bereits verbüßt haben, aber weiter als gefährlich gelten. Da die Verwahrung keine Strafe ist, müssen die Bedingungen deutlich besser sein als die im regulären Gefängnis. Es muss auch ein größeres Therapieangebot geben. Regelmäßig muss geprüft werden, ob die Sicherungsverwahrung noch erforderlich ist. Zunächst hatte das «Hamburg Journal» des NDR über die Fahndung berichtet.